Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können. Es ist somit die Aufgabe der Träger das Kindeswohl in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen. Ein entsprechendes Schutzkonzept gilt auch als Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII (vgl. Bundesministerium für Justiz, 2022). Ein Schutzkonzept in der Kita sensibilisiert Pädagog*innen Auffälligkeiten hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Es dient somit dem Schutz der betreuten Kinder und der Mitarbeiter*innen der jeweiligen Einrichtung. Ziel eines jeden Schutzkonzeptes sollte die Prävention vor (sexuellen) Übergriffen sein.
Sehr gerne erstelle ich mit ihnen gemeinsam ein solches Schutzkonzept. Das Kinderschutzkonzept der Einrichtung sollte modular aufgebaut sein und jederzeit weiterentwickelt und ergänzt werden können. Wichtige Bausteine sind:
Die Wahrnehmung des Angebots ist freiwillig, die bearbeiteten Inhalte sind vertraulich. Der Prozess ist zeitlich begrenzt.
Die Kosten sind individuell zu kalkulieren.